Gebäudebeurteilung
Im Bereich Gebäudebeurteilung können Angaben zum Gebäude und zusätzlich gefährdeten Werten gemacht werden, die in erster Linie zur Dokumentation der Beurteilung dienen. Obligatorisch sind nur die Angabe der Gebäudekategorie und der Gebäudart.
Abb.18 Angaben zum Gebäude
Abb.19 Zusätzlich gefährdete Werte